Gartencenter Königsbrunn
- Mo – Sa: 09:00 – 18:00 Uhr
Die Herbert Wörner Gärtnerei GmbH ist Anbieterin einer digitalen Dienstleistung im Sinne des BFSG und bemüht sich, ihre Website diewoernergaertner.de im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: https://diewoernergaertner.de
Diese Website ist derzeit nicht vollständig mit den Anforderungen der WCAG 2.2 in der Konformitätsstufe AA vereinbar. Die Herbert Wörner Gärtnerei GmbH arbeitet aktiv an der Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit. Geplant bzw. bereits angestoßen sind unter anderem folgende Maßnahmen:
Einige Inhalte und Funktionen auf dieser Website entsprechen derzeit nicht vollständig den Anforderungen der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA. Dies betrifft insbesondere:
Diese Einschränkungen wirken sich insbesondere auf Nutzer:innen mit Seh-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen aus. Eine stufenweise Verbesserung der Zugänglichkeit ist geplant und wird im Rahmen technischer Möglichkeiten umgesetzt.
Diese Erklärung wurde am 31. Juli 2025 erstellt und am 28. Mai 2026 zuletzt überarbeitet.
Grundlage war eine Selbstbewertung in Verbindung mit einer automatisierten Analyse unter Verwendung folgender Tools: Google Lighthouse, accessScan, WAVE Web Accessibility Evaluation Tool und IBM Equal Access Accessibility Checker.
Sie möchten uns Hinweise zu bestehenden Barrieren auf diewoernergaertner.de geben oder Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten anfordern? Dann kontaktieren Sie uns bitte.
Die Website diewoernergaertner.de informiert über Leistungen der Herbert Wörner Gärtnerei GmbH in den Bereichen Friedhofsgärtnerei, GaLaBau, Innenraumbegrünung und Floristik. Ein eigener Webshop ist nicht Teil der Website, es bestehen jedoch Verlinkungen zu externen Bestellmöglichkeiten.
Es gelten die Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) in Verbindung mit der Barrierefreiheitsstärkungsverordnung (BFSGV).
Informationen zu Ihren Verbraucherrechten finden Sie unter: Artikel 246 EGBGB
Für die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist nach aktueller Information die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zuständig:
Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)